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   BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63   

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BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63 (https://dejure.org/1964,753)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1964 - VIII C 227.63 (https://dejure.org/1964,753)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1964 - VIII C 227.63 (https://dejure.org/1964,753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse - Beihilfefähigkeit von Sachleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse - Gewährung einer Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenkasse an Stelle von Sachleistungen - Verhältnis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -, DÖD 1965 S. 14, ausführlich dargelegt.

    Solange dies nicht der Fall ist, kann die Ermessensentscheidung des Dienstherrn, das bisherige System der Beitragserstattung im Beihilfeweg zu verlassen, nicht beanstandet werden (vgl. das bereits genannte Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63
    Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Frage, welcher Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie angemessen sei, ein weitgehendes Ermessen (BVerfGE 4, 115 [135/136] und BVerfGE 8, 1 [19, 22/23]).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63
    Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Frage, welcher Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie angemessen sei, ein weitgehendes Ermessen (BVerfGE 4, 115 [135/136] und BVerfGE 8, 1 [19, 22/23]).
  • BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63
    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip gebietet es allerdings, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Unterhalt gewährt und sie damit von der Notwendigkeit einer eigenen Daseinsvorsorge freistellt (BVerwGE 5, 39 [40]).
  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 15.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63
    Die Anwendung und Auslegung der Beihilfevorschriften ist durch das Revisionsgericht nachprüfbar (BVerwGE 17, 202 und BVerwGE 17, 204).
  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 218.63
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63
    Die Anwendung und Auslegung der Beihilfevorschriften ist durch das Revisionsgericht nachprüfbar (BVerwGE 17, 202 und BVerwGE 17, 204).
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72

    Umfang der Rechte einer Krankenversicherung

    Dementsprechend hat bereits der damals für beihilferechtliche Streitigkeiten zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 227.63 - eine (versicherungsrechtlich) rechtsirrige Sachbehandlung der Krankenkasse als beihilferechtlich unerheblich angesehen.

    Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits entschieden, daß der Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Sachleistungen und - kostendeckenden - Sachleistungssurrogaten gemäß Nr. 3 Abs. 3 BhV (allgemein) mit der Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist (vgl. u.a. BVerwGE 20, 44 sowie - für Sachleistungssurrogate - Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 227.63 -).

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

    In diese Richtung deuten bereits die Formulierungen des damals für beihilferechtliche Streitigkeiten zuständigen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3), der Nr. 3 Abs. 3 BhV in einem Falle angewendet hat, in dem die Krankenkasse "die dem Kläger entstandenen Kosten für die Beschaffung der Arznei in der Weise erstattet" hat, "daß sie der Erstattung den von ihr im Falle der Gewährung einer Sachleistung aufzuwendenden Betrag zugrunde gelegt hat".
  • BVerwG, 28.06.1977 - 6 B 52.76

    Rechtsmittel

    Auch eine Abweichung des Berufungsurteils im Sinne von 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 227.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3) liegt nicht vor.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1964 (a.a.O.) behandelt die Frage, ob die Aufwendungen für Medikamente im Verhältnis zu den Gesamt auf Wendungen des Krankheitsfalles als Zuschuß oder als selbständige, getrennte Leistung und damit als Sachleistung oder - falls sie in Geld erstattet werden - als Sachleistungssurrogat anzusehen sind und bejaht die letztere Frage.

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 29.78

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen zu Aufwendungen für seine private

    Unter diesen Voraussetzungen habe das Bundesverwaltungsgericht die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen bejaht (Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 und BVerwG 8 C 46.64 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3 und Nr. 6]).

    In diese Richtung deuten bereits die Formulierungen des damals für beihilferechtliche Streitigkeiten zuständigen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3), der Nr. 3 Abs. 3 BhV in einem Falle angewendet hat, in dem die Krankenkasse "die dem Kläger entstandenen Kosten für die Beschaffung der Arznei in der Weise erstattet" hat, "daß sie der Erstattung den von ihr im Falle der Gewährung einer Sachleistung aufzuwendenden Betrag zugrunde gelegt hat".

  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß die Ausschlußregelung der Nr. 3 Abs. 3 BhV mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und diese Frage nicht mehr klärungsbedürftig ist (Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 268.63 - [BVerwGE 20, 44], - BVerwG 8 C 227.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3] und vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17] sowie Beschlüsse vom 5. Juni 1974 - BVerwG 2 B 79.73 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 15 a] und vom 22. April 1977 - BVerwG 6 B 7.77 -).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 39.83

    Stationäre Heilbehandlung - AOK - Mitgliedschaft - Sachleistungssurrogat

    Das Beihilferecht zergliedert die Aufwendungen aus Anlaß des jeweiligen Krankheitsfalles und bestimmt, welche Aufwendungen beihilfefähig sind und ggf. in welchem Umfang (vgl. Nrn. 4 ff. BhV; vgl. auch Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 - sowie BAG 23, 366 ).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 C 53.78

    Anspruch eines privat krankenversicherten Beamten auf Gewährung einer Beihilfe zu

    In diese Richtung deuten bereits die Formulierungen des damals für beihilferechtliche Streitigkeiten zuständigen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3), der Nr. 3 Abs. 3 BhV in einem Falle angewendet hat, in dem die Krankenkasse "die dem Kläger entstandenen Kosten für die Beschaffung der Arznei in der Weise erstattet" hat, "daß sie der Erstattung den von ihr im Falle der Gewährung einer Sachleistung aufzuwendenden Betrag zugrunde gelegt hat".
  • BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81

    Beihilferecht - Sachleistungssurrogat

    Wie bereits der 8. Senat des Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3) ausgeführt hat, sind die Versicherten bei derartigen Zuschüssen in einer ähnlichen Lage wie die privat Versicherten, deren Leistungen bei einer dem Beamten zuzumutenden Versicherung regelmäßig nur einen so großen Teil der Aufwendungen decken, daß eine Gesamtdeckung nur zusammen mit der nach Nr. 12 BhV (jetzt Nr. 13 BhV) bemessenen Beihilfe erreicht wird (vgl. auch Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17]).
  • BVerwG, 16.11.1981 - 2 B 2.81

    Anforderung an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung für die Zulassung

    Durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch geklärt, daß eine unterschiedliche Behandlung der in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Ersatzkasse mit der dafür typischen und für den Umfang ihrer Leistungspflicht maßgebenden Leistungsform der Sachleistung und der in einer privaten Versicherung versicherten Beihilfeberechtigten grundsätzlich mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 268.63 - [BVerwGE 20, 44], - BVerwG 8 C 227.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3], vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17], vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 25.76 - [BVerwGE 57, 336 (340 f.)], - BVerwG 6 C 78.78 - [Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV (F. 1972) Nr. 3] und vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 19.79 - [BVerwGE 60, 212 (222)] sowie Beschlüsse vom 5. Juni 1974 - BVerwG 2 B 79.73 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 15 a], vom 22. April 1977 - BVerwG 6 B 7.77 - und vom 16. Juni 1978 - BVerwG 6 CB 50.78 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 19]; BVerfG, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1067/80 - [ZBR 1981, 310]).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 C 54.77

    Gewährung einer Beihilfe zu den entstandenen Aufwendungen für Arzneimittel -

    In diese Richtung deuten bereits die Formulierungen des damals für beihilferechtliche Streitigkeiten zuständigen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3), der Nr. 3 Abs. 3 BhV in einem Falle angewendet hat, in dem die Krankenkasse "die dem Kläger entstandenen Kosten für die Beschaffung der Arznei in der Weise erstattet" hat, "daß sie der Erstattung den von ihr im Falle der Gewährung einer Sachleistung aufzuwendenden Betrag zugrunde gelegt hat".
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 30.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 27.78

    Beihilfezahlung für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 31.78

    Erstattung von Aufwendungen für Arzneimittel - Anspruch auf Beihilfezahlungen -

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 32.78

    Beihilfezahlungen für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 33.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 58.77

    Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen für Medikamente - Berücksichtigung

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 12.78

    Beihilfe zur Aufwendung für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 56.67

    Verschweigen einer Pflichtmitgliedschaft in einer Rentnerkrankenversicherung -

  • OVG Saarland, 17.07.1968 - III R 81/67

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen für die der Ehefrau bei der Geburt des

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